Unsere Leistungen im Baumanagement
Örtliche Bauüberwachung
Es erfolgt eine dezidierte Rechnungsprüfung.
Vorteile für Sie:
Planung aus einer HandKostenkontrolle
ein Ansprechpartner
- Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen
- Mitwirkung beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- Überwachung bei der Beseitigung von festgestellten Mängeln
Auswahl von Projektsteuerung
Vorteile für Sie:
Planung aus einer HandKostenkontrolle
ein Ansprechpartner
- Leistungsbereich Organisation und Dokumentation
- Leistungsbereich Qualitäten und Quantitäten
- Leistungsbereich Kosten und Finanzmittel
- Leistungsbereich Terminplanung
Sicherheitskoordinierung
Bauherren sind gemäß § 3 BaustellV verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen.
Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators unterteilen sich gemäß § 3 Abs. 2, 3 BaustellV in Aufgaben während der Planung des Bauvorhabens sowie in Aufgaben während der Ausführung des Bauvorhabens. Ist für die Baustelle vor der Einrichtung eine Vorankündigung im Sinne von § 2 Abs. 2 BaustellV zu übermitteln oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, so ist gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV zuvor durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen.
Vorteile für Sie:
Planung aus einer HandKostenkontrolle
ein Ansprechpartner
- Leistungsbild gemäß § 2BaustellV
- Leistungsbild gemäß § 3BaustellV